Versicherungsrecht

Versicherungsrecht · 25. Oktober 2019
Nach zweimaligem Anerkenntnis bestreitet die Berufsunfähigkeitsversicherung unserer Mandantin auf einmal ihre Leistungspflicht. Sie verweist unsere Mandantin auf deren neue Tätigkeit. Diese Verweisung ist jedoch unwirksam. Auch ist ein einmal erklärtes Anerkenntnis bindend. Wir fordern die Festlegung der Leistungspflicht der Versicherung. Unsere Mandantin hatte mit der beklagten Versicherungsgesellschaft einen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Knapp 5 Jahre...
Kein Unfallversicherungsschutz beim Tanken auf dem Nachhauseweg
Versicherungsrecht · 27. Juli 2019
Unterbricht man die Heimfahrt von der Arbeit kurz, um an einer unmittelbar am Weg gelegenen Tankstelle den Privatwagen zu betanken, so steht dies in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entscheid das Bundessozialgericht. Geklagt hatte eine Kellnerin. Auf ihrem 130 km langen Heimweg, den sie Abends nach der Arbeit zurücklegte, hielt sie an einer Tankstelle, die unmittelbar an ihrem üblichen Weg gelegen war. Das Tanken war unter anderem nötig, um am Folgetag...

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Rechtsschutzversicherung bei Arzthaftung, Behandlungsfehler und Medizinschaden

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit Arzthaftung, Medizinschaden, Behandlungsfehlern und schweren Personenschäden.

 

Rechtsschutzversicherer wenden in solchen Fällen häufig ein, die beabsichtigte Rechtsverfolgung sei nicht hinreichend erfolgversprechend, der Streitwert sei zu hoch, ein selbständiges Beweisverfahren sei nicht erforderlich oder das Vorgehen sei mutwillig. Auch Einwendungen zur Verjährung, zur Vorvertraglichkeit oder zum Umfang der Deckungszusage kommen in der Praxis vor.

 

Wir prüfen solche Einwendungen aus Sicht des Versicherungsnehmers. Entscheidend ist häufig nicht nur, was der Versicherer behauptet, sondern auch, ob er rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß reagiert hat, ob eine frühere Erklärung bereits als Deckungszusage auszulegen ist und ob die formalen Anforderungen aus § 128 VVG und den ARB eingehalten wurden.


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Welche Fälle wir übernehmen

Eine Anfrage ist insbesondere passend, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage im Medizinschadensrecht abgelehnt hat, obwohl Sie anwaltliche Hilfe benötigen.

 

Ebenso prüfen wir Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung zwar Deckung erteilt, diese aber der Höhe nach beschränkt, bestimmte Kostenpositionen ausklammert oder den Kostenschutz nur für einzelne Verfahrensabschnitte gewährt.

 

Wir übernehmen auch Mandate, wenn die Rechtsschutzversicherung über längere Zeit nicht entscheidet, immer neue Rückfragen stellt oder die Deckungsanfrage verzögert, obwohl eine zeitnahe Entscheidung für das weitere Vorgehen erforderlich ist.

 

Ein weiterer Schwerpunkt sind Streitigkeiten über den Kostenschutz für selbständige Beweisverfahren, insbesondere im Arzthaftungsrecht, Medizinschadensrecht und Personenschadensrecht.


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