Rechtsschutzversicherung zahlt nicht?

Anwalt für Kostenschutz in Offenburg


Fachanwalt Versicherungsrecht.
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Streit mit der Rechtsschutzversicherung?

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage verweigert, den Kostenschutz nur teilweise erteilt oder die Kostenübernahme für Anwalt, Gericht oder Sachverständige ablehnt, kann dies die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich erschweren.

 

Unsere Kanzlei ist im Versicherungsrecht seit 2026 ausschließlich auf das Rechtsschutzversicherungsrecht spezialisiert. Wir vertreten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, wenn es um Streit mit der Rechtsschutzversicherung geht: Deckungsanfrage, Deckungsablehnung, Kostenschutz, Kostenerstattung, Stichentscheid, Schiedsgutachterverfahren, § 128 VVG und Deckungsklage.

Im Mittelpunkt steht nicht mehr das allgemeine Versicherungsrecht, sondern ein klar abgegrenzter Spezialbereich: die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Rechtsschutzversicherer.

Seit 2026 nur noch Rechtsschutzversicherungsrecht

Wir haben unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht bewusst neu ausgerichtet. Seit 2026 übernehmen wir im Versicherungsrecht ausschließlich Mandate im Rechtsschutzversicherungsrecht.

 

Das bedeutet: Wir prüfen und bearbeiten Fälle, in denen Ihre Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, nicht rechtzeitig entscheidet, die Deckungszusage verweigert, die Kostenübernahme beschränkt oder eine bereits erteilte Deckung nachträglich infrage stellt.

 

Typische Streitpunkte sind:

die Ablehnung der Deckungszusage,

eine nur teilweise Deckungszusage,

verweigerter oder begrenzter Kostenschutz,

fehlende Kostenübernahme für Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Sachverständigenkosten,

Einwendungen wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten,

der Vorwurf der Mutwilligkeit,

Einwendungen wegen Vorvertraglichkeit, Verjährung, Wartezeit oder Risikoausschlüssen,

angeblich verletzte Obliegenheiten,

Streit über Stichentscheid, Schiedsgutachterverfahren oder Deckungsklage.

 

Wir werden damit nicht mehr allgemein gegen Versicherungen tätig, sondern gezielt gegen Rechtsschutzversicherer, wenn diese den geschuldeten Deckungsschutz verweigern oder begrenzen.

Warum gerade Rechtsschutzversicherung?

Unsere Spezialisierung ist aus der langjährigen Bearbeitung schwerer Medizinschadensfälle entstanden. Auf unserer Hauptwebsite anwaltgraf.de informieren wir über unsere patientenseitige Tätigkeit bei Arzthaftung, Behandlungsfehlern, Geburtsschäden, Kindsschäden und schweren Personenschäden.

 

Gerade in solchen Verfahren spielt die Rechtsschutzversicherung häufig eine entscheidende Rolle. Arzthaftungsprozesse, selbständige Beweisverfahren, medizinische Sachverständigengutachten und hohe Streitwerte können erhebliche Kosten verursachen. Ohne verlässlichen Kostenschutz ist die gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsverfolgung für viele geschädigte Patienten wirtschaftlich kaum tragbar.

 

Deshalb haben wir unsere versicherungsrechtliche Tätigkeit Schritt für Schritt auf Streitigkeiten mit Rechtsschutzversicherern konzentriert. Heute prüfen wir insbesondere, ob und in welchem Umfang ein Rechtsschutzversicherer Deckung für einen konkreten Rechtsschutzfall gewähren muss.

Graf Johannes Patientenanwälte


Versicherungsrecht.


Offenburg.



Rechtsschutzversicherung bei Arzthaftung, Behandlungsfehler und Medizinschaden

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit Arzthaftung, Medizinschaden, Behandlungsfehlern und schweren Personenschäden.

 

Rechtsschutzversicherer wenden in solchen Fällen häufig ein, die beabsichtigte Rechtsverfolgung sei nicht hinreichend erfolgversprechend, der Streitwert sei zu hoch, ein selbständiges Beweisverfahren sei nicht erforderlich oder das Vorgehen sei mutwillig. Auch Einwendungen zur Verjährung, zur Vorvertraglichkeit oder zum Umfang der Deckungszusage kommen in der Praxis vor.

 

Wir prüfen solche Einwendungen aus Sicht des Versicherungsnehmers. Entscheidend ist häufig nicht nur, was der Versicherer behauptet, sondern auch, ob er rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß reagiert hat, ob eine frühere Erklärung bereits als Deckungszusage auszulegen ist und ob die formalen Anforderungen aus § 128 VVG und den ARB eingehalten wurden.


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Welche Fälle wir übernehmen

Eine Anfrage ist insbesondere passend, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage im Medizinschadensrecht abgelehnt hat, obwohl Sie anwaltliche Hilfe benötigen.

 

Ebenso prüfen wir Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung zwar Deckung erteilt, diese aber der Höhe nach beschränkt, bestimmte Kostenpositionen ausklammert oder den Kostenschutz nur für einzelne Verfahrensabschnitte gewährt.

 

Wir übernehmen auch Mandate, wenn die Rechtsschutzversicherung über längere Zeit nicht entscheidet, immer neue Rückfragen stellt oder die Deckungsanfrage verzögert, obwohl eine zeitnahe Entscheidung für das weitere Vorgehen erforderlich ist.

 

Ein weiterer Schwerpunkt sind Streitigkeiten über den Kostenschutz für selbständige Beweisverfahren, insbesondere im Arzthaftungsrecht, Medizinschadensrecht und Personenschadensrecht.


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