· 

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) - Zweck und Anwendungsbereich

Das Gendiagnostikgesetz gilt seit Februar des Jahres 2010. Wegen der steigenden Bedeutung der Humangenforschung, hielt der Gesetzgeber es für notwendig, ein Gesetz zu schaffen, dass dem Bürger die Ausübung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ermöglicht. 

 

Mit dem Gendiagnostikgesetz soll dies gelingen. Es soll genetische Diskriminierung verhindern, aber die Chance der genetischen Untersuchung für einzelne Menschen wahren. 

Das Gendiagnostikgesetz schreibt zudem die gute genetische Untersuchungspraxis fest und macht sie so für jeden Arzt verbindlich. 

 

Die ersten Ideen zu Gesetzesentwürfen eines Gendiagnostikgesetz wurden bereits vor mehr als 20 Jahren diskutiert. Nachdem Mitte der Achtziger Jahre die sogenannte „Benda-Kommission“ des Bundestages wichtige Fragen der Gentechnologie und der Genomalyse diskutierte, erkannte man die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung in diesem Bereich. Erst 2008 jedoch, kam es zur Vorlage eines Eckpunktepapiers für das Gendiagnostikgesetz durch die Bundesregierung. Nachdem der Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht wurde, lehnte dieser ihn ab und sprach Empfehlungen für Verbesserungen aus. Einem neu überarbeiteten Entwurf des Gesetzes stimmte der Bundestag 2009 schließlich zu. 

 

Das Gendiagnostikgesetz trifft spezielle Regelungen für die Bereiche, in denen ein besonderer Schutzstandard benötigt wird. Diese Regelungen dienen dem Schutz des Persönlichkeitsrecht in Bereichen, in denen die Erkenntnismöglichkeiten zur Benachteiligung führen könnten. 

 

Im Gesetz sind Regelungen zur Aufklärung, Einwilligung, zur genetischen Beratung und zum Arztvorbehalt getroffen. Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen nicht plötzlich und ohne Vorbereitung in die Untersuchungssituation geraten. Das Recht auf Ausübung der informationellen Selbstbestimmung soll so gewahrt werden. Es soll jedem Patient möglich sein, eigenverantwortlich und angemessen über die Durchführung einer genetische Untersuchung zu entscheiden. 

 

Nach: Spickhoff Medizinrecht (3. Auflage 2018); Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen; Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften; Beck online


Weitere Informationen rund um die Themen Medizinrecht & Versicherungsrecht, sowie Arzthaftung bei Behandlungsfehler, Schmerzensgeld & Schadensersatz, sowie Berufsunfähigkeit und Unfall finden Sie auf unseren weiteren BLOGS, bspw. bei:

 

https://www.patientenanwaltoffenburg.com/blog/

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

Ihre Michael Graf Patientenanwälte.

Graf Johannes Patientenanwälte


Versicherungsrecht.


Offenburg.



Rechtsschutzversicherung bei Arzthaftung, Behandlungsfehler und Medizinschaden

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit Arzthaftung, Medizinschaden, Behandlungsfehlern und schweren Personenschäden.

 

Rechtsschutzversicherer wenden in solchen Fällen häufig ein, die beabsichtigte Rechtsverfolgung sei nicht hinreichend erfolgversprechend, der Streitwert sei zu hoch, ein selbständiges Beweisverfahren sei nicht erforderlich oder das Vorgehen sei mutwillig. Auch Einwendungen zur Verjährung, zur Vorvertraglichkeit oder zum Umfang der Deckungszusage kommen in der Praxis vor.

 

Wir prüfen solche Einwendungen aus Sicht des Versicherungsnehmers. Entscheidend ist häufig nicht nur, was der Versicherer behauptet, sondern auch, ob er rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß reagiert hat, ob eine frühere Erklärung bereits als Deckungszusage auszulegen ist und ob die formalen Anforderungen aus § 128 VVG und den ARB eingehalten wurden.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:
ANWALTGRAF Versicherungsrecht Offenburg.

Bewertungen




Anwaltsteam

ANWALTGRAF Offenburg Ihr Experte für Krankentagegeld
Experten bei RS-Versicherung

Erstberatung

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht


Welche Fälle wir übernehmen

Eine Anfrage ist insbesondere passend, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage im Medizinschadensrecht abgelehnt hat, obwohl Sie anwaltliche Hilfe benötigen.

 

Ebenso prüfen wir Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung zwar Deckung erteilt, diese aber der Höhe nach beschränkt, bestimmte Kostenpositionen ausklammert oder den Kostenschutz nur für einzelne Verfahrensabschnitte gewährt.

 

Wir übernehmen auch Mandate, wenn die Rechtsschutzversicherung über längere Zeit nicht entscheidet, immer neue Rückfragen stellt oder die Deckungsanfrage verzögert, obwohl eine zeitnahe Entscheidung für das weitere Vorgehen erforderlich ist.

 

Ein weiterer Schwerpunkt sind Streitigkeiten über den Kostenschutz für selbständige Beweisverfahren, insbesondere im Arzthaftungsrecht, Medizinschadensrecht und Personenschadensrecht.


Graf Johannes Patientenanwälte

ANWALTGRAF Versicherungsrecht

Offenburg

Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619 

✉︎ [email protected]

Freiburg

Friedrichstraße 50

79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619

✉︎ [email protected]

Karlsruhe

Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619

✉︎ [email protected]



Fachanwalt Medizinrecht und Versicherungsrecht.
ANWALTGRAF Versicherungsrecht Offenburg.
Experten für Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung.